1. Auftragsbestätigung
Jeder Auftrag für Maste und Sonderanfertigungen bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma. Bei Absendung solcher Ware binnen 14 Tagen ersetzt jedoch die Rechnung eine schriftliche Auftragsbestätigung.
2. Preis
Die genannten Preise sind exklusive österreichischer Umsatzsteuer zu verstehen und werden in EURO ausgewiesen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Preisänderungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, behalten wir uns vor. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
3. Anfertigung nach Vorlagen
Bei Erzeugung von Waren nach einer Vorlage des Kunden wird die Fahnen-Gärtner GmbH diese so gut wie möglich reproduzieren. Farbangaben in HKS oder Pantone werden nach der Version HKS-K bzw. Pantone C bestmöglich angeglichen. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien, müssen wir uns vorbehalten und es liegt somit kein Reklamationsgrund vor. Dies gilt auch bei Druckmustern im Vergleich zu Serienanfertigungen. So liegen auch Abweichungen in Breite und Länge von +/- 5% bedingt durch den technischen Produktionsablauf in einer üblichen Toleranzgrenze.
4. Entwürfe und Behelfsschablonen
Unsere Preise verstehen sich unter der Voraussetzung beigestellter Kundenvorlagen, die - entsprechend unserem Grafikdaten-Austauschblatt - grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen, weil zum Beispiel Schriften nicht in Kurven umgewandelt sind, werden von uns nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Bei den Druckdaten haftet der Auftragserteiler dafür, dass keine Urheber-Warenzeichen - und sonstige Schutzrechte dritter Personen verletzt werden. Zeichnungen und Entwürfe, ebenso Behelfsschablonen, Filme sowie sonstige Gestaltungsvorlagen, die bei uns im Haus gefertigt werden, verbleiben im Eigentum der Firma Fahnen-Gärtner GmbH und dürfen nur im Einvernehmen mit uns verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und/oder Zeichnungen 3 Jahre aufbewahrt, spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteiles zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt.
5. Mehr- oder Minderlieferung
Der Käufer erklärt sich einverstanden bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % anzuerkennen. Bei einer Stückzahl bis zu 10 Stück wird eine Mehr- oder Minderlieferung von zumindest 1 Stück akzeptiert.
6. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Ein vereinbarter Liefertermin macht das Geschäft noch nicht zu einem Fixgeschäft. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
7. Lieferung Fahnenmaste
Bei Lieferung von Fahnenmasten übernimmt Fahnen-Gärtner GmbH keine Haftung für die Voraussetzungen der Aufstellung bzw. Montage derselben bzw. daraus resultierenden Schäden. Wir bitten Kunden die örtlichen Verhältnisse selbst zu prüfen.
8. Wind- und Sturmschäden
Zur Schonung von Fahnen und Fahnenmasten müssen Fahnen ab Windstärke 7 (entspricht ca. 50-61 km/h) eingeholt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Sturmschäden an Fahnen, Fahnenmasten oder Dritten KEINE HAFTUNG übernehmen können !! Erkundigen Sie sich über unsere verschiedenen Fahnenstoff-Qualitäten!
9. Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Sendung z.B. DPD, Bahnexpress,.. erfolgt unversichert, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Porto und Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet. Bei Versand der Maste mit der Bundesbahn werden die Frachtspesen direkt von der ÖBB an Sie in Rechnung gestellt.
10. Gewährleistung
Verwiesen wird auf die gleichzeitig mit der Ware übergebene Montage bzw. Pflegeanleitung. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Sendung (auch Teillieferungen) anerkannt, sofern sie schriftlich erfolgen und die genannte Pflegeanleitung genau eingehalten worden war. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Bei Qualitätsbeanstandungen binnen obiger Frist unterwerfen sich beide Teile, so der Käufer nicht Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz ist, dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen behalten wir uns vor, in angemessener Frist, mangelhafte gegen mangelfreie Ware aus- zutauschen, sowie Waren zu verbessern und Fehlendes nachzutragen. Allfällige Umsatzrabatte werden nur auf Basis voll bezahlter Rechnungen gewährt. Eine Haftung für die Haltbarkeitsdauer bei Flaggen und Fahnen im Aussenbereich kann auf Grund unterschiedlichster Witterungs- und Umwelteinflüsse ausgeschlossen. Das Auftreten von Verschleißerscheinungen stellt jedenfalls keinen Fall der Gewährleistung dar.
11. Reklamationen
Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich und sofort bei Übernahme der ÖBB bzw. dem jeweiligen Zusteller zu melden (jeder Anspruch uns gegenüber entfällt - siehe dazu auch Punkt 9). Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines aliquoten Teils. Selbständige Veränderungen an unseren Produkten schließen jede Gewährleistung aus.
12. Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Produkthaftung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13. Zahlung
Besteht keine gesonderte Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer prompt zahlbar ohne Abzug. Zugestandene Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie mit uns vereinbart wurden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet, und zwar in der Reihenfolge, Kosten, Zinsen, Hauptsache. Nachberechnungen im Falle eines Irrtums sind vorbehalten. Für den Fall eines Verzuges verpflichtet sich der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10% p.A. zu bezahlen. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen sind zu ersetzen. Bei Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von ca. 50% des Rechnungsbetrages für die bestellte Ware und für den anfallenden Kostenbeitrag von Behelfsschablonen und Entwürfen nötig. Dieser Betrag ist sofort zuzüglich Mehrwertsteuer nach Auftragserteilung fällig. Etwaige Bankspesen bei überweisung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegen Ansprüche der Fahnen-Gärtner GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vom Verkaufspreis, Zinsen und Kosten im Eigentum des Verkäufers, wobei der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt für alle Schäden, auch durch höhere Gewalt, bis zum vollen Kaufpreis haftet. Bei Pfändung dem Eigentums- vorbehalt unterworfener Ware oder bei Insolvenz des Käufers hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und sind wir umgehend zu verständigen. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits vereinbart, dass das (Mit-)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (etwa Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten der Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
15. Erfüllungsort, Rechtswahl und Schiedsklausel
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Mittersill. Es ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Zell am See. Der Verkäufer ist berechtigt Klagen aus dem Vertragsverhältnis auch beim Gerichtsstand des Käufers einzubringen. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.